Versicherungsnachweis

Arbeitnehmende erhalten nach Stellenantritt einen durch die Ausgleichskasse ausgestellten Versicherungsnachweis. Dieser enthält die AHV-Nummer, Name und Vorname, das Geburtsdatum sowie Angaben zum Arbeitgebenden und das Datum des Stellenantritts.

Kinder- und Ausbildungszulagen

Arbeitnehmende haben ab einem bestimmten Mindestlohn Anspruch auf Kinder- und Ausbildungszulagen. Der Anspruch muss durch den Arbeitgeber mittels Anmeldeformular geltend gemacht werden.

Verzicht auf Abrechnung

Personen, die in einem Privathaushalt arbeiten (z.B. Raumpflege, Kinderbetreuung, Hausangestellte), können nicht auf die Abrechnung der Beiträge verzichten. Ein Hausdienstarbeitgebender muss deshalb auch auf einem geringen Lohn die Beiträge mit der Ausgleichskasse abrechnen.

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren

Die Sozialversicherungsbeiträge können auch in einem vereinfachten Abrechnungsverfahren mit der Ausgleichskasse abgerechnet werden. Nebst den Sozialversicherungsbeiträgen werden auch Beiträge an die Quellensteuer entrichtet.

Erwerbsersatz (EO, MSE, EAE, BUE, AdopE)

Für die Berechnung und Auszahlung der Erwerbsersatzentschädigungen sind die Ausgleichskassen auf vollständige Informationen gemäss Anmeldung angewiesen

Familienzulagen

Die Familienzulagen sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Sie umfassen Kinder- und Ausbildungszulagen für Arbeitnehmerinnern und Arbeitnehmer. Wollen Arbeitnehmer Familienzulagen beanspruchen, so haben sie via ihrem Arbeitgeber eine Anmeldung an die zuständige Familienausgleichskasse einzureichen. Die Zulagen werden vom Arbeitgeber in der Regel zusammen mit dem Lohn ausbezahlt.

Individuelle Prämienverbilligung (IPV)

In der Schweiz obligatorisch krankenversicherte Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf individuelle Prämienverbilligung (IPV).

IV-Taggelder

Taggelder ergänzen Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung; Sie sollen den Lebensunterhalt der Versicherten und ihrer Familienangehörigen während der Eingliederung sicherstellen.

Gesundheitliche Probleme am Arbeitsplatz

Versicherte Personen, die für längere Zeit durch gesundheitliche Probleme am Arbeitsplatz eingeschränkt sind, sollten sich möglichst schnell bei der IV-Stelle Ihres Wohnsitzkantons zur Früherfassung melden.

Haushaltsarbeit / Ausbildung und gesundheitliche Probleme

Bei versicherten Personen, die gesundheitlich bei der Hausarbeit oder Ausbildung eingeschränkt sind, kann ein Anspruch auf Leistungen der IV entstehen.