Seit dem 1. Januar 2011 leistet die obligatorische Krankenpflegeversicherung einen schweizweit einheitlichen Betrag an die Pflegekosten im Pflegeheim. Die Bewohnerinnen und Bewohner haben selbst nur einen begrenzten Anteil der Pflegekosten zu bezahlen. Die restlichen Pflegekosten werden vom Kanton und den Gemeinden finanziert. Die Kosten für Betreuung und Aufenthalt werden vom Bewohner selbst oder über die Ergänzungsleistungen bezahlt.