Das SVZ Thurgau zahlt monatliche Leistungen immer am 4. Arbeitstag des Monats aus. Diese Auszahlungen betreffen AHV/IV-Leistungen und Ergänzungsleistungen. Der Betrag sollte spätestens am Folgetag auf dem Post- oder Bankkonto der Empfängerin oder des Empfängers gutgeschrieben sein. Nicht als Arbeitstage gelten Samstage, Sonntage und allgemeine Feiertage sowie der 2. Januar und der 1. Mai. Das heisst zum Beispiel, die Leistungen für den Monat Januar erhalten Sie mit der Auszahlung vom 08.01.2024.

Auszahlungstermine 2024

Leistungen für den Monat

Auszahlungsdatum

Januar

Montag, 08.01.2024

Februar

Dienstag, 06.02.2024

März

Mittwoch, 06.03.2024

April

Freitag, 05.04.2024

Mai

Dienstag, 07.05.2024

Juni

Donnerstag, 06.06.2024

Juli

Donnerstag, 04.07.2024

August

Mittwoch, 07.08.2024

September

Donnerstag, 05.09.2024

Oktober

Freitag, 04.10.2024

November

Mittwoch, 06.11.2024

Dezember

Donnerstag, 05.12.2024

 

Kontoänderung

Haben Sie ein neues Bank- oder Postkonto?

Mit dem E-Formular rechts können Sie uns die Kontoänderung mitteilen. Bitte beachten Sie, dass wir neue Angaben für den nächsten Auszahlungstermin nur berücksichtigen können, wenn uns Ihre Mitteilung bis am 22. des Vormonats erreicht.