Für landwirtschaftliche Arbeitnehmer, Älpler und Landwirte sind die Familienzulagen auf Bundesebene geregelt. Im Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) und in den Ausführungserlassen ist der Anspruch festgelegt. Unser Merkblatt orientiert Sie über die aktuellen Eckwerte (Zulagenhöhe, Voraussetzungen, Finanzierung, Anmeldung usw).

Ihre kantonale Ausgleichskasse betreut Sie in Fragen zum FLG.