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Coronavirus - News, Stand 22.12.2020
Corona-Entschädigung neu ab Umsatzeinbusse von 40 % (bisher 55 %)
Selbständigerwerbene und Angestellte in arbeitgeberähnlicher Funktion haben ab 19. Dezember bereits ab 40 Prozent Umsatzeinbusse Anspruch auf Corona-Entschädigung (bisher ab 55 Prozent). Die Anmeldeformulare stehen ab Januar 2021 bereit auf unserer Webseite.