Volksabstimmung vom 25. September 2022

26. September 2022

Die Stimmberechtigten haben Ja gesagt zur AHV-Vorlage und zur zugehörigen Mehrwertsteueränderung. Damit ist der Weg frei für die erste AHV-Reform seit 25 Jahren. Die neuen Bestimmungen werden schrittweise eingeführt, voraussichtlich ab dem 1. Januar 2024. Bis Ende 2023 ändert sich nichts.

Auf der Seite des BSV https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/ahv/reformen-revisionen/ahv-21.html sind die folgenden Informationen zu finden.

  • Fragen & Antworten (FAQ) im Hinblick auf die Umsetzung.
  • Referenzalter-Abfrage: Bei Eingabe des Geburtsdatums wird das (neue) Datum des AHV-Alters angegeben.
  • Ausgleichsmassnahmen-Abfrage: Bei Eingabe des Jahrgangs und Auswahl der Einkommenskategorie werden die Kürzungssätze beim Vorbezug und der Zuschlagssatz beim Bezug im Referenzalter angegeben. Es wird bei dieser Abfrage auch erklärt, warum es nicht möglich ist, einen Rentenrechner zur Verfügung zu stellen.

Für Fragen zur eigenen Rente ab 2024 ist es noch zu früh. Bisher stehen erst die Rahmenbedingungen fest.

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