Am 25. September 2022 haben Volk und Stände die Reform AHV 21 angenommen und damit die Finanzierung der AHV bis 2030 gesichert. Die Reform tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Angenommen wurden sowohl die Änderung des AHV-Gesetzes als auch der Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Die beiden Vorlagen waren miteinander verknüpft.

1. Januar 2024 (Inkrafttreten Etappe 1)

  • Flexibler Rentenbezug
  • Freibetrag für Beitragsbezug
  • Berücksichtigung von Erwerbseinkommen und Beitragszeiten nach Referenzalter
  • Karenzfrist Hilflosenentschädigung AHV
  • Erhöhung der MwSt um 0.4%

1. Januar 2025 (Inkrafttreten Etappe 2)

  • Beginn Erhöhung Referenzalter (ehemals Rentenalter) für Frauen
  • Reduzierte Kürzungssätze für Frauen in den Übergangsgenerationen
  • Rentenzuschlag für Frauen der Übergangsgenerationen

1. Januar 2027 (Inkrafttreten Etappe 3)

  • An die Lebenserwartung angepasste Vorbezugs- und Aufschubssätze
  • Reduktion der Vorbezugskürzungssätze für Frauen und Männer von 40% für tiefe Einkommen     

Rentenberechnung

Über das Programm ESCAL können Sie selbständig eine Schätzung Ihrer Altersrente vornehmen.

Eine Rentenvorausberechnung kann auch durch die für Sie zuständige Ausgleichskasse durchgeführt werden. Diese Berechnungen sind kostenlos, wenn die antragstellende Person über 40 Jahre alt ist und in den letzten 5 Jahren nicht bereits eine Berechnung durchgeführt wurde.

Der Antrag für den definitiven Rentenbezug muss ca. 6 Monate vor dem Rentenanspruch an die zuständige Ausgleichskasse eingereicht werden.