Erwerbseintritt
Die Beitragspflicht für Erwerbstätige beginnt am 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs. Arbeitnehmende müssen innert 1 Monats durch den Arbeitgeber bei seiner Ausgleichskasse angemeldet werden.
Stellenwechsel
Arbeitnehmende müssen der Ausgleichskasse einen Stellenwechsel nicht melden. Der neue Arbeitgebende meldet den Mitarbeitenden innert eines Monats bei der zuständigen Ausgleichskasse an.