Meldung zur Früherfassung

Behandelnde Ärzte, Ärztinnen und Chiropraktoren sind dazu berechtigt, den IV-Stellen einen Patienten oder eine Patientin zu melden.

Eine Meldung empfiehlt sich in verschiedenen Situationen:

  • Der Arbeitsplatz Ihrer Patientin oder Ihres Patienten ist aus gesundheitlichen Gründen gefährdet oder die betroffene Person hat bereits die Kündigung erhalten.
  • Aus gesundheitlichen Gründen sind Entlastungen am Arbeitsplatz nötig, zum Beispiel angepasste Tätigkeiten oder Hilfsmittel.
  • Weil Sie nicht ausreichend über die konkreten Anforderungen am Arbeitsplatz informiert sind, fühlen Sie sich bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit Ihres Patienten oder Ihrer Patientin überfordert.

Im Rahmen der so genannten Früherfassung zeigt sich, ob eine Anmeldung bei der IV-Stelle angezeigt ist. Wenn dies der Fall ist, kann die IV-Stelle nach der Anmeldung durch die versicherte Person schnell und unkompliziert Massnahmen zum Erhalt des Arbeitsplatzes oder zur Wiedereingliederung ergreifen. Zur Klärung der medizinischen Situation holt die IV-Stelle bei Bedarf Auskünfte des Arztes oder der Ärztin ein.

Vorsicht Werbeanrufe im Namen des SVZ TG

Aktuell tätigen vermeintliche Callcenter-Mitarbeitende Werbeanrufe und treten dabei unter dem Namen SVZ Thurgau auf, um Versicherungsprodukte zu verkaufen.

Das SVZ Thurgau verkauft keine Versicherungen, Versicherungspolicen oder ähnliches. Das SVZ Thurgau hat mit diesen Anrufen nichts zu tun, diese erfolgen NICHT in unserem Namen.

Wir tätigen keine Werbeanrufe. Bitte kontaktieren Sie uns bei Verdacht auf Betrug ausschliesslich unter den von uns auf unserer Homepage publizierten, offiziellen Telefonnummern.