Anfang März erfolgt der automatische Versand der Antragsformulare an die bezugsberechtigten Personen.

Wie ist das Antragsverfahren im Kanton Thurgau?

  • Im Kanton Thurgau gilt das reine Antragsprinzip.
  • Es muss pro Kalenderjahr ein Antrag erfolgen.

Mit welcher Bearbeitungsfrist muss ich rechnen?

  • 2 bis 3 Monate, vorausgesetzt die Unterlagen sind vollständig bei uns eingegangen.

Sie haben kein automatisches Antragsformular erhalten?

  • Bitte klären Sie Ihren Anspruch direkt bei der Krankenkassen-Kontrollstelle Ihrer Wohnsitzgemeinde ab.

Welches sind die steuerrechtlichen Voraussetzungen?

IPV-Ansätze

Erwachsene
Kategorie
Einfache satzbestimmende
Steuer zu 100% in Fr.
Ansätze Steuerbares
Vermögen in Fr.
A bis 400.00 Höchster Ansatz ≤ 0.00
B bis 600.00 Mittlerer Ansatz ≤ 0.00
C bis 800.00 Tiefster Ansatz ≤ 0.00
 
Kinder*
Kategorie
Einfache satzbestimmende
Steuer zu 100% in Fr.
Ansätze Steuerbares
Vermögen in Fr.
D bis 1'600.00 ein Ansatz ≤ 0.00
* bis zum vollendeten 18. Altersjahr
Kinder werden auf Basis der Steuerdaten der Eltern bemessen.

Ich habe Fragen zur Prämienverbilligung. An wen muss ich mich wenden?

  • An die Krankenkassen-Kontrollstelle Ihrer Wohngemeinde
  • An die Gemeinde, in welcher Ihr Arbeitgeber seinen Sitz hat