Bei versicherten Personen, die gesundheitlich bei der Hausarbeit oder Ausbildung eingeschränkt sind, kann ein Anspruch auf Leistungen der IV entstehen. Je nach Lebenssituation, Art der gesundheitlichen Probleme und der individuellen Bedürfnisse der versicherten Person, zieht die IV-Stelle bestimmte Massnahmen in Betracht:

  • Berufliche Massnahmen oder Integrationsmassnahmen zur Erhaltung und Erhöhung der Arbeitsfähigkeit.
  • Zusprache eines Hilfsmittels, dank dem die bisherige Tätigkeit weiterhin ausgeübt werden kann.
  • Der Anspruch auf eine Rente wird geprüft, wenn die gesundheitlich bedingte Einschränkung nicht durch geeignete Massnahmen überwunden werden kann.

Melden Sie sich bei der IV-Stelle Ihres Wohnsitzkantons mittels IV-Anmelde- oder Meldeformular an, um Ihren Anspruch geltend zu machen.

Vorsicht Werbeanrufe im Namen des SVZ TG

Aktuell tätigen vermeintliche Callcenter-Mitarbeitende Werbeanrufe und treten dabei unter dem Namen SVZ Thurgau auf, um Versicherungsprodukte zu verkaufen.

Das SVZ Thurgau verkauft keine Versicherungen, Versicherungspolicen oder ähnliches. Das SVZ Thurgau hat mit diesen Anrufen nichts zu tun, diese erfolgen NICHT in unserem Namen.

Wir tätigen keine Werbeanrufe. Bitte kontaktieren Sie uns bei Verdacht auf Betrug ausschliesslich unter den von uns auf unserer Homepage publizierten, offiziellen Telefonnummern.