Seit dem 1. Januar 2011 leistet die obligatorische Krankenpflegeversicherung einen schweizweit einheitlichen Betrag an die Pflegekosten im Pflegeheim. Die Bewohnerinnen und Bewohner haben selbst nur einen begrenzten Anteil der Pflegekosten zu bezahlen. Die restlichen Pflegekosten werden vom Kanton und den Gemeinden finanziert. Die Kosten für Betreuung und Aufenthalt werden vom Bewohner selbst oder über die Ergänzungsleistungen bezahlt.

Vorsicht Werbeanrufe im Namen des SVZ TG

Aktuell tätigen vermeintliche Callcenter-Mitarbeitende Werbeanrufe und treten dabei unter dem Namen SVZ Thurgau auf, um Versicherungsprodukte zu verkaufen.

Das SVZ Thurgau verkauft keine Versicherungen, Versicherungspolicen oder ähnliches. Das SVZ Thurgau hat mit diesen Anrufen nichts zu tun, diese erfolgen NICHT in unserem Namen.

Wir tätigen keine Werbeanrufe. Bitte kontaktieren Sie uns bei Verdacht auf Betrug ausschliesslich unter den von uns auf unserer Homepage publizierten, offiziellen Telefonnummern.