Beitragspflicht

Selbständigerwerbende im Sinne der AHV bezahlen Beiträge auf dem selbständigen Erwerbseinkommen. Die Beitragspflicht beginnt am 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs und endet mit der Erwerbsaufgabe.

Status

Ob eine Erwerbstätigkeit als selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit eingestuft wird, entscheidet die Ausgleichskasse aufgrund der wirtschaftlichen und arbeitsorganisatorischen Verhältnisse im Einzelfall. Ohne Bestätigung der Ausgleichskasse gelten Sie im sozialversicherungsrechtlichen Sinne nicht als selbständig erwerbend.

Familienzulagen

Selbständige Landwirte können einen Anspruch aus dem Bundesgesetz über Familienzulagen in der Landwirtschaft geltend machen. Die Kinder- und Ausbildungszulagen sind nach Tal/Bergregion abgestuft.

EO- und Mutterschaftsentschädigung

Für die Berechnung und Auszahlung der EO- und Mutterschaftsentschädigungen sind die Ausgleichskassen auf vollständige Informationen gemäss Anmeldung angewiesen.

Vorsicht Werbeanrufe im Namen des SVZ TG

Aktuell tätigen vermeintliche Callcenter-Mitarbeitende Werbeanrufe und treten dabei unter dem Namen SVZ Thurgau auf, um Versicherungsprodukte zu verkaufen.

Das SVZ Thurgau verkauft keine Versicherungen, Versicherungspolicen oder ähnliches. Das SVZ Thurgau hat mit diesen Anrufen nichts zu tun, diese erfolgen NICHT in unserem Namen.

Wir tätigen keine Werbeanrufe. Bitte kontaktieren Sie uns bei Verdacht auf Betrug ausschliesslich unter den von uns auf unserer Homepage publizierten, offiziellen Telefonnummern.