An der Volksabstimmung vom 3. März 2024 wurde die Initiative "Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)" von Volk und Ständen angenommen.

  • Damit wird in einem ersten Schritt ein neuer Artikel 197 Ziffer 12 der Bundesverfassung geschaffen. Ab dem Jahr 2026 werden die Ausgleichskassen eine 13. Altersrente ausrichten.
  • Das Bundesparlament muss nun in einem zweiten Schritt das AHV-Gesetz anpassen.
  • In einem dritten Schritt wird der Bundesrat die Verordnungsbestimmungen über die 13. Altersrente festlegen. Zugleich werden die konkreten Weisungen für die Umsetzung veröffentlicht. Bis zu diesem Zeitpunkt können sich Interessierte unter https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home.html über den Stand des Geschäfts "13. Altersrente" informieren.

Erst wenn diese drei Schritte – voraussichtlich im Herbst 2025 - abgeschlossen und klare Regelungen für die 13. Altersrente geschaffen sind, können gezielte Auskünfte zu der Umsetzung der 13. Altersrente erteilt werden.