Nichterwerbstätigen-Beiträge

Witwen, Witwer und Waisen die keine Beiträge über eine Erwerbstätigkeit entrichten sind ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs als Nichterwerbstätige beitragspflichtig. Die Beitragspflicht endet am Ende des Monats, in welchem das ordentliche Rentenalter erreicht wird.

Hinterlassenenrente

Anspruch auf Witwen-, Witwer- und Waisenrenten haben Personen, deren Ehepartner bzw. Vater oder Mutter gestorben sind.

Ergänzungsleistungen

Wenn eine AHV-Rente ausgerichtet wird und diese nicht die minimalen Lebenskosten deckt, kann unter gewissen Voraussetzungen eine Ergänzungsleistung zur AHV ausgerichtet werden.

Vorsicht Werbeanrufe im Namen des SVZ TG

Aktuell tätigen vermeintliche Callcenter-Mitarbeitende Werbeanrufe und treten dabei unter dem Namen SVZ Thurgau auf, um Versicherungsprodukte zu verkaufen.

Das SVZ Thurgau verkauft keine Versicherungen, Versicherungspolicen oder ähnliches. Das SVZ Thurgau hat mit diesen Anrufen nichts zu tun, diese erfolgen NICHT in unserem Namen.

Wir tätigen keine Werbeanrufe. Bitte kontaktieren Sie uns bei Verdacht auf Betrug ausschliesslich unter den von uns auf unserer Homepage publizierten, offiziellen Telefonnummern.