Familienzulagen für Erwerstätige

Der Anspruch auf Familien­zulagen entsteht und erlischt mit dem Lohnanspruch.

Familienzulagen für Nichterwerbstätige

Als nicht­erwerbstätig gelten Personen, die keiner Erwerbs­tätigkeit nach­gehen oder die auf­grund des geringen Erwerbs­einkommens nicht zum Bezug von Familien­zulagen für Erwerbs­tätige berechtigt sind.

Familienzulagen in der Landwirtschaft

Die Familienzulagen in der Landwirtschaft bestehen aus Kinder-, Ausbildungs- und Haushaltungs­zulagen. Sie dienen der Entlastung von selbständigen Landwirten, Berufsfischer und landwirt­schaftlichen Angestellten.

Anmeldung

Ihre Anmeldung für Familienzulagen können Sie online einreichen. Falls Sie Hilfe beim Ausfüllen des Formulars benötigen, finden Sie rechts eine Anleitung.

Änderung

Sie können uns Änderungen von Familienzulagen online melden (Geburt, Verlängerung, Ausbildungsabbruch, Austritt, Wiedereintritt).