Das SVZ Thurgau zahlt monatliche Leistungen immer am 4. Arbeitstag des Monats aus. Diese Auszahlungen betreffen AHV/IV-Leistungen und Ergänzungsleistungen. Der Betrag sollte spätestens am Folgetag auf dem Post- oder Bankkonto der Empfängerin oder des Empfängers gutgeschrieben sein. Nicht als Arbeitstage gelten Samstage, Sonntage und allgemeine Feiertage sowie der 2. Januar und der 1. Mai. Das heisst zum Beispiel, die Leistungen für den Monat Januar erhalten Sie mit der Auszahlung vom 06.01.2023.

Auszahlungstermine 2023

Leistungen für den Monat

Auszahlungsdatum

Januar

Freitag, 06.01.2023

Februar

Montag, 06.02.2023

März

Montag, 06.03.2023

April

Donnerstag, 06.04.2023

Mai

Freitag, 05.05.2023

Juni

Dienstag, 06.06.2023

Juli

Donnerstag, 06.07.2023

August

Montag, 07.08.2023

September

Mittwoch, 06.09.2023

Oktober

Donnerstag, 05.10.2023

November

Montag, 06.11.2023

Dezember

Mittwoch, 06.12.2023

 

Kontoänderung

Haben Sie ein neues Bank- oder Postkonto?

Mit dem E-Formular rechts können Sie uns die Kontoänderung mitteilen. Bitte beachten Sie, dass wir neue Angaben für den nächsten Auszahlungstermin nur berücksichtigen können, wenn uns Ihre Mitteilung bis am 22. des Vormonats erreicht.

Vorsicht Werbeanrufe im Namen des SVZ TG

Aktuell tätigen vermeintliche Callcenter-Mitarbeitende Werbeanrufe und treten dabei unter dem Namen SVZ Thurgau auf, um Versicherungsprodukte zu verkaufen.

Das SVZ Thurgau verkauft keine Versicherungen, Versicherungspolicen oder ähnliches. Das SVZ Thurgau hat mit diesen Anrufen nichts zu tun, diese erfolgen NICHT in unserem Namen.

Wir tätigen keine Werbeanrufe. Bitte kontaktieren Sie uns bei Verdacht auf Betrug ausschliesslich unter den von uns auf unserer Homepage publizierten, offiziellen Telefonnummern.