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Sozialversicherungszentrum Thurgau

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8501 Frauenfeld

Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜL)

Sind Sie schwanger oder hat Ihre Familie Zuwachs bekommen? Hier erfahren Sie mehr über die Mutterschaftsentschädigung, über die Entschädigung für den anderen Elternteil, Adoptionsentschädigung, Familienzulagen und weitere Leistungen.

Die Mutterschaftsentschädigung ist der Lohnersatz, den eine Frau nach der Geburt während ihrer Mutterschaftszeit über 14 Wochen erhält. Auch nichterwerbstätige Frauen haben Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung.

Der Vater des Kindes bzw. das andere Elternteil oder die Partnerin der Mutter haben Anspruch auf den 14-tägigen Urlaub für das andere Elternteil.

Erwerbstätige Personen, die ein Kind unter vier Jahren adoptieren, haben Anspruch auf 14 Tage bezahlten Urlaub.

Sie können als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, sowie (unter bestimmten Voraussetzungen) als nichterwerbstätige Person Kinder- und Ausbildungszulagen erhalten. Für Personen, die in der Landwirtschaft tätig sind, gibt es eine spezifische Regelung.

In der Schweiz wohnhafte obligatorisch krankenversicherte Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf individuelle Prämienverbilligung.

Die IV-Stellen können Kinder und Jugendliche mit medizinischen und beruflichen Massnahmen, Hilflosenentschädigung sowie durch die Abgabe von Hilfsmitteln unterstützen.

Eltern von schwer erkrankten oder verunfallten Kindern haben Anspruch auf einen 14-wöchigen Betreuungsurlaub.

Erziehungsgutschriften werden Ihnen bei der AHV- oder IV-Rente angerechnet. Es sind keine direkten Geldzahlungen, doch die Anrechnung sorgt möglicherweise für eine höhere Rente.

AHV- und IV-Beziehende können Kinderrenten erhalten – der Anspruch erlischt mit dem 18. Lebensjahr oder bei Abschluss der Ausbildung, spätestens mit dem 25. Geburtstag des Kindes.

Kinder haben Anspruch auf eine Waisenrente, wenn die Mutter oder der Vater stirbt. Der Anspruch erlischt mit dem 18. Lebensjahr oder bei Abschluss der Ausbildung, spätestens mit dem 25. Geburtstag.