Über Uns

Sozialversicherungszentrum Thurgau

St. Gallerstrasse 11

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8501 Frauenfeld

Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜL)

Altersrente

Sie arbeiten noch, möchten aber gern mehr über die AHV wissen und darüber, wie Sie Ihre Altersrente gestalten können? Oder sind Sie bereits pensioniert und haben Fragen zur Rente? Hier finden Sie wissenswerte Informationen rund um die Altersrente.

Haushalte mit Angestellten

Sie haben eine Haushalts-, Putzhilfe oder eine Nanny eingestellt? Bereits kleine Löhne können bei der AHV versichert werden und tragen zur sozialen Sicherheit bei. Bei Anstellungen in Privathaushalten ist jede Entlöhnung beitragspflichtig. Hier finden Sie weiterführende Informationen.

Krankheit oder Unfall

Sind Sie krankheitshalber oder unfallbedingt arbeitsunfähig? Oder sind Sie im Alltag auf Unterstützung angewiesen? Hier finden Sie weiterführende Informationen.

Militär / Zivilschutz / Zivildienst / J+S

Sie leisten Militär- oder Zivildienst, Zivilschutz oder besuchen beispielsweise Bildungskurse bei Jugend und Sport? Ihre Erwerbsausfälle bei diesen Diensteinsätzen werden mit Beiträgen aus der Erwerbsersatzordnung ausgeglichen.

Elternschaft und Familie

Sind Sie schwanger oder hat Ihre Familie Zuwachs bekommen? Hier erfahren Sie mehr über die Mutterschaftsentschädigung, über die Entschädigung für den anderen Elternteil, Adoptionsentschädigung, Familienzulagen und weitere Leistungen.

Arbeitslosigkeit

Mit den Arbeitslosentaggeldern werden auch AHV-Beiträge abgeführt. Melden Sie sich bei uns, wenn Ihre Taggelder ausgeschöpft sind, unter Umständen bezahlen Sie dann Beiträge für Nichterwerbstätige. Auch weitere soziale Leistungen können sich bei Arbeitslosigkeit ändern. Hier finden Sie Informationen dazu.

Partnerschaft und Heirat

Sie heiraten oder lassen Ihre Partnerschaft eintragen? Dadurch verändert sich Ihre Situation bezüglich der Sozialversicherung. Insbesondere wenn Sie bereits Leistungen von uns beziehen, ist es wichtig, dass Sie uns Zivilstandsänderungen mitteilen.

Ausbildung und Studium

Machen Sie eine Ausbildung oder studieren Sie? Ab dem 21. Lebensjahr müssen Sie als Auszubildende oder Studierende AHV-Beiträge entrichten – und sind selbst für die Entrichtung verantwortlich. Vermeiden Sie Beitragslücken und damit verbundene spätere Rentenkürzungen. Unter Umständen haben Sie zudem Anspruch auf Prämienverbilligung. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Ausbildung und Studium.

Trennung und Scheidung

Trennen Sie sich oder lassen Sie sich scheiden? Melden Sie uns, wenn sich Ihr Zivilstand ändert – insbesondere, wenn Sie bereits Versicherungsleistungen beziehen. Unsere Fachpersonen beraten Sie, inwiefern sich daraus Änderungen bei den Leistungen und Beiträgen ergeben.

Auslandaufenthalt

Sie reisen für eine längere Zeit ins Ausland, machen ein Studienjahr im Ausland oder planen auszuwandern? Oder arbeiten Sie im Ausland? Diese Situationen können sich auf Ihre Sozialversicherung auswirken. Hier finden Sie weiterführende Informationen.

Todesfall

Der Verlust eines geliebten Menschen hat auch Auswirkungen auf die Sozialversicherungen. Unsere Fachpersonen nehmen Ihre Meldung entgegen und können Sie beraten. Hier finden Sie zudem weiterführende Informationen. Die Hinterlassenen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Hinterlassenenrente beziehen.

Grenzgängerinnen und Grenzgänger

Sie sind Grenzgängerin oder Grenzgänger, wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben und in der Schweiz arbeiten. Was heisst dies für Ihre soziale Sicherheit? Grundsätzlich sind Sie im Tätigkeitsstaat sozialversichert. Hier finden Sie weitere Informationen.