Berufliche Eingliederungsmassnahmen kurz erklärt
Berufliche Massnahmen sind auf die berufliche Ausbildung, Umschulung oder Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt ausgerichtet. Sie folgen zeitlich meist auf die Integrationsmassnahmen, mit welchen wieder eine Arbeitsfähigkeit erreicht wurde.
Leistungen
Jugendliche und junge Erwachsene werden nach Beendigung der obligatorischen Schulzeit im Rahmen der beruflichen Eingliederungsmassnahmen von einer Berufsberaterin oder einem Berufsberater der IV-Stelle begleitet. Wir unterstützen sie dabei ihren Einstieg in die berufliche Ausbildung zu schaffen. Während der Ausbildung begleiten wir sie auf dem Weg zum Abschluss und unterstützen sie bei der langfristigen Integration im Arbeitsleben.
Damit diese Schritte gelingen, kann die IV den Jugendlichen und jungen Erwachsenen verschiedene Leistungen angepasst an die jeweilige individuelle Situation anbieten. Dazu gehören Unterstützung bei der Lehrstellensuche oder Coachings für Lernende und ihren Ausbildungsbetrieb. Welche Massnahmen im Einzelfall notwendig und sinnvoll sind, wird gemeinsam mit den Jugendlichen und jungen Erwachsenen, ihren Bezugspersonen sowie weiteren beteiligten Fachstellen sorgfältig abgeklärt und geplant.
Mögliche Leistungen:
- Berufsberatung
- Vorbereitende Massnahmen im Rahmen der Berufsberatung
- Gezielte Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung
- Coaching bei der Lehrstellensuche
- Coaching begleitend zu einer Ausbildung
- Ausbildung im zweiten Arbeitsmarkt (PrA, EBA, EFZ)
- Übernahme des Lehrlingslohns im ersten Arbeitsmarkt
- Arbeitgeberbeiträge
- Lerncoaching
- Unterstützung bei der Stellensuche nach der Ausbildung
Die berufliche Eingliederung ist ein zentrales Ziel der IV. Sie unterstützt Kundinnen und Kunden mit körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen dabei, ihre Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen, zu verbessern oder zu erhalten. Dabei werden individuelle Faktoren wie Fähigkeiten, berufliche Perspektiven etc. berücksichtigt.
Die Leistungen im Bereich der beruflichen Eingliederung sind breit gefächert und umfassen unter anderem Berufsberatung, Arbeitsvermittlung oder auch Unterstützungsbeiträge für Arbeitgebende. Der Anspruch wird im Einzelfall geprüft und hängt von der persönlichen spezifischen Ausgangslage ab.
Während des gesamten Eingliederungsprozesses steht die IV-Stelle den Kundinnen und Kunden sowie den Arbeitgebenden beratend und begleitend zur Seite. Eine IV-Rentenprüfung erfolgt erst, wenn keine weiteren Eingliederungsmassnahmen möglich sind.
Mögliche Leistungen:
- Berufsberatung
- Erstmalige berufliche Ausbildung
- Umschulung
- Arbeitsvermittlung
- Arbeitsversuch
- Kapitalhilfe für selbstständig Erwerbende
Die IV unterstützt Arbeitgebende, indem sie sie für Risiken entschädigt, die bei der Anstellung von Mitarbeitenden mit gesundheitlichen Einschränkungen entstehen können.
Mögliche Leistungen:
- Arbeitsplatzerhalt:
Die IV unterstützt Arbeitgebende und Mitarbeitende, wenn eine längere Arbeitsunfähigkeit vorliegt und der Arbeitsplatz dadurch gefährdet ist oder eine betriebsinterne Umplatzierung geprüft werden soll. - Arbeitsversuch:
Während eines mehrmonatigen Arbeitsversuchs haben Arbeitgebende die Möglichkeit, potenzielle Mitarbeitende und deren Fähigkeiten kennenzulernen – ohne dabei finanzielle Verpflichtungen einzugehen. - Einarbeitungszuschuss:
Die IV kann dem Arbeitgeber bis zu einem halben Jahr lang einen Zuschuss bezahlen, damit die gesundheitsbedingt geringere Arbeitsleistung während der Einarbeitung ausgeglichen wird. - Zuschuss für Beitragserhöhung:
In bestimmten Fällen können Arbeitgebende Entschädigungen für Beitragserhöhungen in der beruflichen Vorsorge und der Krankentaggeldversicherung erhalten.