Mit der Anmeldung als Firma deklarieren Sie die Anzahl Ihrer Mitarbeitenden und die Lohnsummen. Im Laufe des Jahres entrichten Sie provisorische Beträge, die auf diesen Angaben basieren. Mit dem Lohnmeldeformular oder per AHVeasy übermitteln Sie jeweils bis zum 30. Januar des Folgejahres die definitiven Löhne. Daraufhin bekommen Sie die definitive Jahresrechnung.
Je nach Art Ihres Betriebs kommen bei Ihnen das ordentliche oder das vereinfachte Abrechnungsverfahren zum Zug.
Arbeitgebende und Arbeitnehmende finanzieren gemeinsam die Sozialversicherungsbeiträge. Die Beitragspflicht beginnt mit am 1. Januar ab dem 17. Lebensjahr und endet beim Erreichen des Referenzalters.
Die Arbeitgebenden tragen die Verwaltungskosten und die Beiträge an die Familienausgleichskasse vollumfänglich.
Die Akkontorechnungen, die Sie regelmässig von uns erhalten, basieren auf der provisorischen Lohnsumme Ihrer Mitarbeitenden. Anhand der definitiven Lohnmeldung werden die bezahlten Rechnungen mit der definitiven Jahresrechnung verglichen, die Überschüsse werden ausbezahlt oder die geschuldeten Beträge in Rechnung gestellt.
Lohnbeiträge können Sie jederzeit über AHVeasy oder per Formular anpassen.
Sie melden uns ab Ende November die Lohnsummen und das SVZ bucht daraufhin die Beträge in das individuelle Konto Ihrer Mitarbeitenden. Die Lohnmeldung reichen Sie bis 30. Januar des Folgejahres ein. Bei einer späteren Anmeldung fallen Verzugszinsen an. Die Lohndeklarationen und Nachträge können über AHVeasy oder per Formular eingereicht werden.
Personen, die das Referenzalter erreicht haben und weiterhin erwerbstätig sind, zahlen Beiträge an die AHV, IV und EO, jedoch nicht an die Arbeitslosenversicherung (ALV).