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Überbrückungsleistung (ÜL)
Diese Überbrückungsleistungen richten sich an Personen, die nach dem vollendeten 60. Altersjahr von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden.
Ein Bestandteil der Überbrückungsleistungen sind Krankheits- und Behinderungskosten. Dabei handelt es sich um zusätzliche Kosten, welche auf Antrag vergütet werden können.