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Sozialversicherungszentrum Thurgau

St. Gallerstrasse 11

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8501 Frauenfeld

Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜL)

Bei einem unklaren medizinischen Sachverhalt oder fehlenden medizinischen Unterlagen für eine Leistungsprüfung kann eine externe Begutachtung durchgeführt werden.

Medizinische Gutachten kurz erklärt

Bei einem medizinischen Gutachten handelt es sich um eine Abklärung bzw. einen Untersuch bei einer unabhängigen Fachärztin bzw. einem unabhängigen Facharzt. Die Neutralität und Unabhängigkeit der Gutachterinnen und Gutachter ist unabdingbar. Die SVZ Thurgau nimmt keinerlei Einfluss auf die Ergebnisse der Begutachtung.

Gutachten einer Fachrichtung

Die Vergabe von monodisziplinären Gutachten erfolgt direkt durch die Invalidenversicherung.
Die IV-Stellen publizieren jährlich (erstmals im März 2023) eine Liste, aus welcher folgende Angaben hervorgehen:

  • Angaben zu allen beauftragten Sachverständigen und Gutachterstellen
  • Anzahl jährlich begutachteter Fälle
  • Gesamtvergütung für die in Auftrag gegebenen Gutachten
  • Attestierte Arbeitsunfähigkeiten, bisherige und angepasste Tätigkeit
  • Beweiskraft der Gutachten vor Gericht

Einigungsverfahren

Bei einem monodisziplinären Gutachten gibt die IV zusammen mit der Mitteilung über die Begutachtung auch den Namen der Gutachterin bzw. des Gutachters bekannt. Diese Gutachterperson kann, wenn Ausstandsgründe vorliegen, von der Kundin bzw. dem Kunden abgelehnt werden. Die Kundin/der Kunde kann jedoch auch eine Ablehnung ohne Angabe von Gründen machen. Daraufhin wird ein Einigungsverfahren durchgeführt, bei dem die Kundin bzw. der Kunde auch selbst eine Gutachterperson vorschlagen kann. Die Ablehnung und die Gegenvorschläge müssen innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Mitteilung und Bekanntgabe der Gutachterin bzw. des Gutachters gemacht werden.

Liste der Gutachter (IV)
weitere Informationen Invalidenversicherung (IV)

Aktuell sind keine Dokumente vorhanden.

Gutachten in zwei oder mehr Fachrichtungen

Bei komplexen Krankheitsbildern ist oft eine bi- oder polydisziplinäre Begutachtung notwendig. Die Vergabe von bidisziplinären und polydisziplinären Gutachten erfolgt durch einen Zufallsgenerator des Bundes (weitere Informationen dazu finden Sie auf www.suissemedap.ch). Zur Überwachung der Qualität ist eine speziell dafür gegründete eidgenössische Kommission zuständig.

Tonaufnahmen

Alle Interviews zwischen den Sachverständigen und der versicherten Person werden mittels Tonaufnahme erfasst und im IV-Dossier aufbewahrt. Die versicherte Person kann von Beginn an auf die Tonaufnahme verzichten oder deren Löschung verlangen.

IV Rechnungsportal

Die Rückerstattung von z.B. Reisekosten oder Medikamenten erfolgt via dem IV Rechnungsportal. Dort erstellen Sie ein Benutzerkonto und laden anschliessend die Rechnungen hoch. Die Auszahlung der Leistung erscheint auf Ihrem Konto mit dem Namen der Zentralen Ausgleichsstelle Genf (ZAS).

Dokumente

4.05 - Vergütung der Reisekosten in der IV
Merkblätter Invalidenversicherung (IV)
4.15 - Medizinische Gutachten
Merkblätter Invalidenversicherung (IV)

Aktuell sind keine Dokumente vorhanden.

Häufig gestellte Fragen

Ja, die Teilnahme an einem Gutachten unterliegt der Mitwirkungs- und Schadenminderungspflicht.

Die Mitwirkungspflicht bedeutet, dass die versicherte Person und die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber bei der Abklärung aktiv mitwirken und alle Auskünfte erteilen müssen, die zur Festlegung der Versicherungsleistungen notwendig sind.

Eine Schadenminderungsauflage kann durch die IV gefordert werden, wenn gemäss Abklärung davon ausgegangen werden kann, dass durch geeignete therapeutische Massnahmen die Arbeitsfähigkeit gebessert oder erhalten werden kann.

In der Mitteilung wurden Sie informiert, dass eine Begutachtung in Auftrag gegeben wird. Allenfalls haben Sie bereits eine Information über die Gutachterstelle erhalten. Sie werden zeitnah von der Gutachterstelle einen Termin erhalten. Wichtig ist, dass Sie die Gutachterstelle über anstehende Abwesenheiten (z. B. Ferien, stationäre Aufenthalte, Operationen) informieren, damit die Terminvergabe vor oder nach diesen Abwesenheiten stattfinden kann.

Sollten Sie eine Dolmetscherin bzw. einen Dolmetscher benötigen, ist dies ebenfalls sofort der Gutachterstelle mitzuteilen.

Wenn Sie unentschuldigt dem vereinbarten Termin fernbleiben, können Ihnen die Kosten für das Gutachten in Rechnung gestellt werden. Zudem kann die IV unter Umständen basierend auf den vorliegenden Unterlagen Leistungen kürzen oder verweigern. Es ist deshalb wichtig, an diesem Termin teilzunehmen.

Sollten Sie kurzfristig wegen Krankheit den Termin nicht wahrnehmen können (z. B. wegen Grippe o. ä.) informieren Sie die IV und die Gutachterstelle rechtzeitig und reichen Sie ein ärztliches Zeugnis ein.

Grundsätzlich können Sie durch eine Person begleitet werden. Am Gutachten selbst kann diese Person jedoch nicht teilnehmen. Klären Sie die genauen Details bitte mit Ihrer zuständigen Fachperson. Sie finden die Kontaktdaten im entsprechenden Entscheid, welchen Sie per Post erhalten haben.

Es gibt verschiedene Fahrdienste (z.B. Rotkreuz), die Sie zum Gutachten fahren können. Klären Sie die genauen Details bitte mit Ihrer zuständigen Fachperson. Sie finden die Kontaktdaten im entsprechenden Entscheid, welchen Sie per Post erhalten haben.

Allenfalls besteht Anspruch auf die Übernahme der Kosten einer Unterkunft und Verpflegung. Klären Sie die genauen Details bitte mit Ihrer zuständigen Fachperson. Sie finden die Kontaktdaten im entsprechenden Entscheid, welchen Sie per Post erhalten haben.

Ja; mehr Informationen dazu finden Sie hier:

Die Gutachterstelle erstellt nach der Abklärung ihren Bericht. In der Regel dauert dies nicht länger als drei Monate, kann aber, je nachdem wie viele Fachdisziplinen beteiligt sind oder aufgrund der Komplexität eines Falles variieren. Geht das Gutachten bei der IV-Stelle ein, wird dieses dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) zur Prüfung vorgelegt. Hier ist ebenfalls noch mit etwas Wartezeit zu rechnen. Sobald die IV-Stelle einen Entscheid treffen kann, werden Sie darüber informiert.