AHV-Beitragspflicht kurz erklärt
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist ein wichtiger Pfeiler der sozialen Sicherheit in der Schweiz. Sie ersetzt einen Teil des Einkommens nach der Pensionierung oder nach einem Todesfall. In der Schweiz sind grundsätzlich alle Personen bei der AHV versichert, die hier wohnen oder arbeiten. Die Beitragspflicht beginnt für Erwerbstätige ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Lebensjahres und endet in der Regel mit der Pensionierung. Für Personen, die über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeiten, gelten besondere Freibeträge. Nichterwerbstätige, wie zum Beispiel Studierende, Hausfrauen/Hausmänner, IV-Renten-Beziehende usw., leisten ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Lebensjahres ebenfalls Beiträge. Die Beiträge werden je nach Status entweder direkt vom Lohn abgezogen oder selbst bezahlt und bilden die Grundlage für die Rentenberechnung. Die Ausgleichskassen führen für jede beitragspflichtige Person ein individuelles Konto (IK), in dem alle relevanten Beitragsdaten erfasst sind.