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Sozialversicherungszentrum Thurgau

St. Gallerstrasse 11

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8501 Frauenfeld

Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜL)

Die AHV ist eine allgemeine und obligatorische Volks­versicherung, die alle Personen umfasst, die in der Schweiz wohnen oder erwerbs­tätig sind.

AHV-Beitragspflicht kurz erklärt

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist ein wichtiger Pfeiler der sozialen Sicherheit in der Schweiz. Sie ersetzt einen Teil des Einkommens nach der Pensionierung oder nach einem Todesfall. In der Schweiz sind grundsätzlich alle Personen bei der AHV versichert, die hier wohnen oder arbeiten. Die Beitragspflicht beginnt für Erwerbstätige ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Lebensjahres und endet in der Regel mit der Pensionierung. Für Personen, die über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeiten, gelten besondere Freibeträge. Nichterwerbstätige, wie zum Beispiel Studierende, Hausfrauen/Hausmänner, IV-Renten-Beziehende usw., leisten ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Lebensjahres ebenfalls Beiträge. Die Beiträge werden je nach Status entweder direkt vom Lohn abgezogen oder selbst bezahlt und bilden die Grundlage für die Rentenberechnung. Die Ausgleichskassen führen für jede beitragspflichtige Person ein individuelles Konto (IK), in dem alle relevanten Beitragsdaten erfasst sind.

Arbeitgebende

Die Abrechnung der AHV-Beiträge erfolgt über die Arbeitgebenden. Sie erledigen die Abrechnung der AHV-Beiträge Ihrer Mitarbeitenden.

Nichterwerbstätige

Grundsätzlich ist jede in der Schweiz wohnhafte Person verpflichtet, den AHV-, IV- und EO-Beitrag auszurichten. Das gilt auch für nichterwerbstätige Personen.

Selbständigerwerbende

Selbstständigerwerbende zahlen ihre AHV-Beiträge selbst und gelten als solche, wenn sie unter eigenem Namen und Risiko auf eigene Rechnung in unabhängiger Stellung arbeiten.

International

Die Ausgleichskassen führen ein individuelles Konto für jede versicherte Person, für die bei Ihnen Beiträge entrichtet wurden.

Individuelles Konto

Die Ausgleichskassen führen ein individuelles Konto für jede versicherte Person, für die bei Ihnen Beiträge entrichtet wurden.

AHV-Nummer / AHV-Ausweis

Ihre individuelle AHV-Nummer finden Sie auf der Versicherungskarte Ihrer Krankenkasse.

AHVeasy

AHVeasy ist unsere Softwarelösung für Arbeitgebende, Selbstständigerwerbende, Treuhändlerinnen und Treuhändler.  

Rentenvorausberechnung

Sie können Ihren voraussichtlichen Rentenbezug mit einem Online-Rechner oder über die Ausgleichskasse berechnen.

Altersrente

Nach Erreichen das Referenzalters können Personen mit mindestens einem Beitragsjahr Altersrenten beziehen.

Hinterlassenenrente

Ehepartnerinnen, Ehepartner oder Kinder können nach dem Tod der Partnerperson oder des Elternteils Hinterlassenenrenten beziehen.

Hilflosenentschädigung der AHV

Bei körperlichen Einschränkungen können AHV-Beziehende Hilflosenentschädigung beantragen.

Hilfsmittel der AHV

Altersrentnerinnen und -rentner können bei körperlicher Einschränkung finanzielle Beiträge für Hilfsmittel beantragen.

News rund um die AHV