Sie sind als behandelnde Ärztin oder Arzt dazu berechtigt, eine Früherfassungsmeldung für einen Patienten oder eine Patientin zu machen. Eine Früherfassungsmeldung ist keine IV-Anmeldung – wir klären bei einer Früherfassung, ob eine Anmeldung bei der IV angezeigt ist. Eine solche Früherfassungsmeldung macht in vielen Situationen Sinn:
- Der Arbeitsplatz einer Patientin oder eines Patienten ist gefährdet oder die Person hat bereits die Kündigung erhalten.
- Entlastungen am Arbeitsplatz der Patientin oder des Patienten werden nötig (bspw. angepasste Tätigkeiten oder Hilfsmittel)
- Sie wissen nicht genug über die Anforderungen des Arbeitsplatzes für eine vollständige Beurteilung der Situation Ihrer Patientin bzw. Ihres Patienten.
Sie können Arztberichtsanfragen zukünftig elektronisch erhalten und von vorausgefüllten Patientenangaben profitieren. Senden Sie uns eine E-Mail an eingliederung@svztg.ch mit Ihrer Postanschrift sowie der E-Mailadresse für unsere Korrespondenz.
Ist Ihre E-Mailadresse keine HIN-Adresse, werden wir Ihnen die Arztberichtsanfragen per IncaMail zustellen.
Für das Ausfüllen der Arztberichte können Sie nach Tarmed (Verfügungsnummer 320280) abrechnen.
Bei einer sogenannten Früherfassung klären wir, ob eine Anmeldung bei der IV-Stelle angezeigt ist. Ist das der Fall, kann die IV-Stelle nach der Anmeldung durch die versicherte Person schnell und unkompliziert Massnahmen zum Erhalt des Arbeitsplatzes oder zur Wiedereingliederung ergreifen. Zur Klärung der medizinischen Situation holen wir bei Bedarf Auskünfte bei Ärztinnen und Ärzten ein.
Die Website IV-Pro-Medico ist eine Wissensplattform und ein Service für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Hier finden Sie Informationen über die Leistungen und Abläufe der IV.