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Sozialversicherungszentrum Thurgau

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8501 Frauenfeld

Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜL)

Machen Sie eine Ausbildung oder studieren Sie? Ab dem 21. Lebensjahr müssen Sie Ihre AHV-Beiträge selbst bezahlen. So vermeiden Sie Beitragslücken und eine tiefere Rente. Je nach Situation erhalten Sie zudem eine Prämienverbilligung für die Krankenkasse. Hier erfahren Sie, was Sie beachten müssen.

Als Person in Ausbildung oder im Studium sind Sie ab dem 1. Januar nach ihrem 20. Geburtstag beitragspflichtig. Sie zahlen in dem Kanton Beiträge, in welchem Sie studieren bzw. Ihre Ausbildung absolvieren.

Leben Sie in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen, haben Sie Anrecht auf Prämienverbilligungen. Die Belastung durch die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung sollen mit diesen Beiträgen gezielt gemindert werden.

Ihre Eltern, Stief- oder Pflegeeltern haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Ausbildungszulagen.

Während den Militär-, Zivilschutz- oder Zivildiensten haben auch Personen in Ausbildung Anspruch auf Erwerbsersatz.

Ergänzungsleistungen unterstützen Menschen, wenn eine AHV- oder IV-Rente nicht zum täglichen Leben reicht. Hier erfahren Sie mehr dazu.