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Sozialversicherungszentrum Thurgau

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8501 Frauenfeld

Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜL)

Machen Sie eine Ausbildung oder studieren Sie? Ab dem 21. Lebensjahr müssen Sie als Auszubildende oder Studierende AHV-Beiträge entrichten – und sind selbst für die Entrichtung verantwortlich. Vermeiden Sie Beitragslücken und damit verbundene spätere Rentenkürzungen. Unter Umständen haben Sie zudem Anspruch auf Prämienverbilligung. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Ausbildung und Studium.

Als Person in Ausbildung oder im Studium sind Sie ab dem 1. Januar nach ihrem 20. Geburtstag beitragspflichtig. Sie zahlen in dem Kanton Beiträge, in welchem Sie studieren bzw. Ihre Ausbildung absolvieren.

Leben Sie in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen, haben Sie Anrecht auf Prämienverbilligungen. Die Belastung durch die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung sollen mit diesen Beiträgen gezielt gemindert werden.

Ihre Eltern, Stief- oder Pflegeeltern haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Ausbildungszulagen.

Während den Militär-, Zivilschutz- oder Zivildiensten haben auch Personen in Ausbildung Anspruch auf Erwerbsersatz.

Ergänzungsleistungen unterstützen Menschen, wenn eine AHV- oder IV-Rente nicht zum täglichen Leben reicht. Hier erfahren Sie mehr dazu.