Beschäftigen Sie freie Mitarbeitende oder Freelancer? Wie sieht die Situation dieser Mitarbeitenden bezüglich AHV-Beiträge aus? Klären Sie zuerst ab, ob Ihre Mitarbeitenden AHV-rechtlich selbstständigerwerbend oder unselbsständigerwerbend sind.
Oft gelten freie Mitarbeitende als Unselbstständigerwerbende und Sie sind als Auftrag- oder Arbeitgebende abrechnungspflichtig. Selbstständigerwerbende füllen das Antragsformular für Selbstständigerwerbende aus. Melden Sie sich bei Unklarheiten und wir klären Ihre rechtliche Situation bezüglich der AHV-Beiträge.