Kurz erklärt
Integrationsmassnahmen fördern Ihre berufliche Eingliederung bei noch nicht stabiler gesundheitlicher Situation. Ziel ist es, ihre Arbeitsfähigkeit schrittweise aufzubauen. Es werden verschiedene spezifische Massnahmen getroffen, damit Sie sich wieder im Arbeitsprozess zurechtfinden.
Die Integrationsmassnahmen finden in der Regel im ersten Arbeitsmarkt statt und sind zeitlich begrenzt. Wenn Ihre aktuelle Arbeitsfähigkeit für eine Massnahme im ersten Arbeitsmarkt noch nicht ausreicht, kann es notwendig sein, dass die Massnahmen in spezialisierten Eingliederungsinstitutionen stattfinden. Die IV-Stelle begleitet und berät Sie während den Integrationsmassnahmen.
Leistungen für Erwachsene
Je nach individueller Situation stehen verschiedene Integrationsmassnahmen für den Aufbau der Arbeitsfähigkeit zur Verfügung.
Beim Aufbautraining gewöhnen Sie sich wieder an den Arbeitsalltag, stabilisieren die persönliche Situation und arbeiten auf eine Arbeitsfähigkeit von 50% hin. Das Training startet in der Regel mit mindestens acht Arbeitsstunden pro Woche, die auf zwei bis fünf Tage verteilt werden.
Das Arbeitstraining dient dem weiteren Aufbau der Arbeitsfähigkeit auf ein volles Pensum hin (falls medizinisch möglich). Zudem kann mithilfe des Arbeitstrainings die für die (mögliche) Folgemassnahme (Massnahmen beruflicher Art oder Stellenvermittlung) notwendige Arbeits- und Leistungsfähigkeit erreicht werden. In der Regel findet das Arbeitstraining bereits im ersten Arbeitsmarkt statt.
Arbeit zur Zeitüberbrückung dient dem Erhalt der Arbeitsfähigkeit, die Sie im Aufbau- oder im Arbeitstraining erreicht haben. Diese Massnahme erfolgt, wenn Sie eine Anschlusslösung haben, wie z.B. eine berufliche Eingliederungsmassnahme oder wenn Sie auf einen Stellenantritt warten. Die Arbeit zur Zeitüberbrückung findet in der Regel im ersten Arbeitsmarkt statt.
Werden die Massnahmen im ersten Arbeitsmarkt durchgeführt, besteht die Möglichkeit, dass Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber Anspruch auf eine Entschädigung hat.
Leistungen für Jugendliche und junge Erwachsene
Integrationsmassnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene sind spezifisch auf die Bedürfnisse dieser Altersgruppe ausgerichtet. Sie unterstützen gesundheitlich beeinträchtigte Jugendliche nach der obligatorischen Schulzeit dabei, sich schrittweise an eine berufliche Ausbildung oder eine andere Eingliederungsmassnahme heranzutasten.
Im Zentrum stehen dabei die Stabilisierung der persönlichen, sozialen und gesundheitlichen Situation sowie der Aufbau von Präsenz- und Leistungsfähigkeit. Auch die Förderung der Ausbildungsfähigkeit ist ein zentrales Ziel. Die Massnahmen sollen insbesondere Klientinnen und Klienten unter 25 Jahren helfen, sich gezielt auf eine erstmalige berufliche Ausbildung – wie etwa eine EBA- oder EFZ-Lehre – vorzubereiten.
Voraussetzungen
Sie sind seit mindestens sechs Monaten zu mindestens 50% arbeitsunfähig. Zudem sind Sie in der Lage bei Beginn der Integrationsmassnahmen mindestens acht Stunden verteilt auf zwei bis fünf Tage wöchentlich zu arbeiten und das Pensum sukzessive während der Massnahme zu steigern.
Ihr Anspruch auf IV-Leistung in Form von beruflichen Massnahmen ist geklärt und Sie sind mindestens acht Stunden verteilt auf zwei bis fünf Tage arbeitsfähig.