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Sozialversicherungszentrum Thurgau

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8501 Frauenfeld

Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜL)

Die Invalidenversicherung (IV) ist Teil des Schweizer Sozialversicherungssystems. Sie versucht die Arbeitsplätze der Betroffenen zu erhalten und sie möglichst wieder im ersten Arbeitsmarkt einzugliedern. Im Bedarfsfall unterstützt sie die Betroffenen mit Geldleistungen.

IV kurz erklärt

Die Invalidenversicherung (IV) verfolgt das Ziel, Arbeitsplätze zu erhalten und die betroffenen Personen möglichst zügig und nachhaltig wieder in der Arbeitswelt zu integrieren. Der Grundsatz lautet deshalb "Eingliederung vor Rente". Bei teilweiser oder ganzer Invalidität, fangen die Geldleistungen der IV die finanziellen Folgen auf. Die Massnahmen und Leistungen der IV werden ausgerichtet, wenn eine körperliche, psychische oder geistige gesundheitliche Beeinträchtigung zu einer länger andauernden Erwerbsunfähigkeit oder Einschränkung im bisherigen Tätigkeitsfeld führt – unabhängig davon, ob die Ursache angeboren, krankheits- oder unfallbedingt ist.

Bei der IV sind alle Personen obligatorisch versichert, die in der Schweiz wohnen oder in der Schweiz erwerbstätig sind. Schweizer Bürgerinnen oder Bürger sowie Bürger von EU- und EFTA-Staaten, die ausserhalb von EU- und EFTA-Staaten wohnen, können sich freiwillig versichern.

Früherfassung

Mit einer Früherfassung können gesundheitlich beeinträchtigte Personen klären, ob eine IV-Anmeldung empfehlenswert ist.

Frühintervention

Die Frühintervention ist dazu da, gesundheitlich eingeschränkte, eingliederungsfähige Erwachsene, Jugendliche und junge Erwachsene rasch und unkompliziert zu unterstützen.

Integrationsmassnahmen

Integrationsmassnahmen unterstützen Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen dabei, schrittweise ihre Arbeitsfähigkeit wiederzuerlangen und im Arbeitsleben wieder Fuss zu fassen.

Berufliche Eingliederungsmassnahmen

Berufliche Eingliederungsmassnahmen unterstützen Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen dabei, wieder in den Berufsalltag zurückzufinden.

IV-Rente

Die Invalidenversicherung ist sowohl eine Versicherung bei Invalidität als auch eine Eingliederungsversicherung.

Hilflosenentschädigung der IV

Die Hilflosenentschädigung unterstützt gesundheitlich eingeschränkte Personen bei den Kosten für alltägliche Hilfeleistungen.

Hilflosenentschädigung für Minderjährige

Die Hilflosenentschädigung unterstützt Minderjährige, die auf Hilfe im Alltag angewiesen sind mit finanzielle Beiträgen.

Assistenzbeitrag

Mit Hilfe des Assistenzbeitrags können Bezügerinnen und Bezüger einer IV-Hilflosenentschädigung Assistenzpersonen einstellen.

Medizinische Gutachten

Bei unklaren medizinischen Sachverhalten oder fehlenden medizinischen Unterlagen kann eine externe Begutachtung in Auftrag gegeben werden.

Medizinische Massnahmen

Bei anerkannten Geburtsgebrechen übernimmt die IV die Kosten für Behandlungen und medizinische Massnahmen bei Eingliederungen.

IV-Rechnungsportal für Rückerstattungen

Über das IV-Rechnungsportal können Rechnungen mit wenigen Klicks bequem online bei uns eingereicht werden.

Hilfsmittel der IV

Versicherte Personen, die zur Bestreitung des Alltags, der Erwerbstätigkeit oder einer Tätigkeit im Aufgabenbereich (z.B. Haushalt) auf Hilfsmittel angewiesen sind, erhalten diese von der IV finanziert.

News rund um die IV