IV kurz erklärt
Die Invalidenversicherung (IV) verfolgt das Ziel, Arbeitsplätze zu erhalten und die betroffenen Personen möglichst zügig und nachhaltig wieder in der Arbeitswelt zu integrieren. Der Grundsatz lautet deshalb "Eingliederung vor Rente". Bei teilweiser oder ganzer Invalidität, fangen die Geldleistungen der IV die finanziellen Folgen auf. Die Massnahmen und Leistungen der IV werden ausgerichtet, wenn eine körperliche, psychische oder geistige gesundheitliche Beeinträchtigung zu einer länger andauernden Erwerbsunfähigkeit oder Einschränkung im bisherigen Tätigkeitsfeld führt – unabhängig davon, ob die Ursache angeboren, krankheits- oder unfallbedingt ist.
Bei der IV sind alle Personen obligatorisch versichert, die in der Schweiz wohnen oder in der Schweiz erwerbstätig sind. Schweizer Bürgerinnen oder Bürger sowie Bürger von EU- und EFTA-Staaten, die ausserhalb von EU- und EFTA-Staaten wohnen, können sich freiwillig versichern.