Über Uns

Sozialversicherungszentrum Thurgau

St. Gallerstrasse 11

Postfach

8501 Frauenfeld

Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜL)

Über das IV-Rechnungsportal können Sie mit wenigen Klicks Ihre Rechnungen einfach, sicher und bequem online einreichen.

Ablauf

Sie haben Kosten für Reise und Verpflegung in Zusammenhang mit einer IV-Massnahme, für Hörgeräte oder andere Hilfsmittel, für Assistenzbeiträge etc.? Am einfachsten geht die Einreichung der Rechnungen über unser IV-Rechnungsportal, so können wir Ihnen die Kosten schnellstmöglich vergüten.

  1. Registrieren Sie sich bei Ihrem ersten Rechnungsportal-Besuch. Immer die Person als Begünstigte erfassen, auf deren Namen die Kostengutsprache lautet.

  2. Um Ihre Registrierung abzuschliessen, klicken Sie auf den Bestätigungslink, den Sie per E-Mail erhalten.
  3. Melden Sie sich beim IV-Rechnungsportal an.
  4. Wählen Sie Ihr Rechnungsformular aus und reichen Sie Ihre Rechnung direkt online ein.

Die wichtigsten Vorteile

  • Rechnungen einfach und schnell erfassen
  • kein mühsames Drucken und Versenden über den Postweg
  • Versandkosten fallen weg
  • Übersicht über Ihre erfassten Rechnungen und den Stand der Bearbeitung
  • Zugang über das Smartphone

Anmeldung / Registrierung

Häufig gestellte Fragen

  • Kosten für Reise und Verpflegung
  • Hilfsmittel wie beispielsweise Hörgeräte inkl. Batterie- und Reparaturpauschale, Rollatoren, Sehhilfen usw.
  • Hilflosenentschädigung und Intensivpflegezuschlag bei Minderjährigen
  • Assistenzbeitrag

Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig. Das IV-Rechnungsportal ist passwortgeschützt und die Daten werden verschlüsselt übermittelt. Bei der Registrierung legen Sie ein persönliches Passwort fest. Bei jedem Login erhalten Sie zur Authentifizierung einen SMS-Code.

Nein, Sie müssen sich beim Rechnungsportal der IV-Stelle Ihres Wohnkantons anmelden.

Es können sich nur im Kanton Thurgau wohnhafte, versicherte Personen (oder deren rechtliche Vertreter) sowie Organisationen wie Sozialämter oder Beistandschaften (d.h. keine Firmen oder Durchführungsstellen) registrieren.

Die oder der Begünstigte ist immer die versicherte Person. Wenn Sie als Eltern für Ihr Kind Leistungen beziehen, geben Sie immer den Namen des Kindes im Rechnungsportal an. Das Auszahlungskonto kann auf die rechtliche Vertretung lauten.

Die Auszahlung erfolgt in ca. sieben bis 14 Tagen.

Das sind Reisekosten im Zusammenhang mit medizinischen Massnahmen, beruflichen Massnahmen und Hilfsmittel der IV. Es kann jeweils nur die kostengünstige Variante gesprochen werden. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit Billette und Abos über die IV-Stelle zu beziehen.