Über Uns

Sozialversicherungszentrum Thurgau

St. Gallerstrasse 11

Postfach

8501 Frauenfeld

Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜL)

Wer die Schweiz verlässt, ist nicht mehr obligatorisch versichert. Auf Wunsch lässt sich der Versicherungsschutz freiwillig weiterführen. Für den Beitritt zur freiwilligen AHV und IV müssen vier Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Nationalität: Schweiz, EU oder anderer EFTA -Staat
  • Wohnsitz ausserhalb der EU oder EFTA
  • bis zum Verlassen der Schweiz mindestens 5 Jahre ununterbrochene obligatorische Versicherung
  • Einreichen der Beitrittserklärung innerhalb eines Jahres nach Ende der obligatorischen Versicherung

 

Für Auskunft und Anträge:

Schweizerische Ausgleichskasse
Freiwillige Versicherung – Beiträge
Avenue Ed.-Vaucher 18
Postfach 3100
1211 Genf 2
Schweiz

Tel +41 58 461 91 11
csc-af@zas.admin.ch

www.zas.admin.ch

 

Auskunft erteilen auch die schweizerischen Vertretungen wie Botschaften und Konsulate.