Sie sind als selbstständigerwerbende Person für die vollständige Beitragszahlung selbst verantwortlich. Der Beitragssatz beträgt höchstens 10% des Jahreseinkommens (AHV: 8,1 %, IV: 1,4 %, EO: 0,5 %) und sinkt stufenweise bei einem Jahreseinkommen unter CHF 60’500. Liegt Ihr Einkommen unter CHF 10’100, zahlen Sie den Mindestbeitrag von CHF 530.
Sie füllen das Online-Formular für den Antrag zur Selbstständigkeit aus. Sind Sie im Ausland tätig, reichen Sie die spezifische Anmeldung für selbstständige Erwerbstätigkeit im Ausland ein.
Die Beiträge orientieren sich jeweils am Vorjahr und werden als Akkontobeiträge berechnet. Die Steuerveranlagung gibt dann die definitiven Beträge vor.
In der Schweiz sind selbstständigerwerbende Personen weder obligatorisch gegen Unfälle (UVG) noch in der beruflichen Vorsorge (BVG) versichert. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich freiwillig bei der SUVA oder anderen Versicherern nach UVG und im BVG über die Auffangeinrichtung oder eine Pensionskasse zu versichern. Für die Altersvorsorge steht Ihnen zudem die 3. Säule zur Verfügung.
Als selbstständigerwerbende Mutter oder selbstständigerwerbender Vater können Sie Famlienzulagen beantragen. Der Anspruch besteht, sofern Sie einen AHV-pflichtigen Gewinn von mindestens CHF 7'560 pro Jahr erreichen.
Wollen Sie eine Adressänderung machen oder die Familienzulagen ändern? Sie können alle Veränderungen über unser Formular oder AHVeasy melden.
Sie beschäftigen als Selbstständigerwerbender Mitarbeitende? Hier finden Sie wissenswerte Informationen zum Thema.
Mit AHVeasy erledigen Sie die Abrechnung Ihrer AHV-Beiträge schnell und bequem online. Sie sparen Zeit und Aufwand dank benutzerfreundlicher Funktionen und digitaler Unterstützung, die die Plattform bietet.