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Sozialversicherungszentrum Thurgau

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Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜL)

Personen, denen mindestens ein volles Beitragsjahr angerechnet werden kann, haben Anspruch auf eine Altersrente der AHV. Der Anspruch beginnt im Monat nach dem Erreichen des Referenzalters.

Altersrente kurz erklärt

Die Altersrente ist eine Leistung der AHV, die Sie nach dem Referenzalter regelmässig erhalten. Sie soll helfen, den Wegfall des Erwerbseinkommens auszugleichen. Wie hoch die Rente ausfällt, hängt davon ab, wie lange Sie AHV-Beiträge geleistet haben, wie viel Sie verdient haben und ob Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften angerechnet werden.

Anspruch / Voraussetzung

Wer mindestens ein volles Beitragsjahr mit Einkommen, Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften vorweisen kann, hat Anspruch auf eine Altersrente der AHV.

Die Rente wird ab dem Folgemonat nach Erreichen des Referenzalters ausgerichtet. Das Referenzalter liegt bei 65 Jahren. Für Frauen erfolgt die Erhöhung auf 65 Jahre schrittweise ab 2025.

Berechnung der Rente

Die Altersrente der AHV wird beim Erreichen des Referenzalters berechnet. Berücksichtigt werden Beitragsjahre, Einkommen sowie Gutschriften ab dem 21. Lebensjahr bis zum Ende des Kalenderjahres vor dem Rentenbeginn.

Anmeldung

Wer eine Altersrente beziehen möchte, muss den Anspruch aktiv anmelden. Die Anmeldung erfolgt in der Regel bei der Ausgleichskasse, an welche zuletzt AHV-Beiträge entrichtet wurden.

Flexibler Rentenbezug

Der Bezug der Altersrente kann flexibel gestaltet werden. Personen, welche die Voraussetzungen für den Rentenanspruch erfüllen, können den Beginn des Rentenbezugs vorziehen oder aufschieben – ganz oder teilweise (zwischen 20 % und 80 %).

Ein Vorbezug ist ab dem vollendeten 63. Altersjahr monatlich möglich. Dabei wird die Rente lebenslang gekürzt. Wer den Rentenbezug aufschiebt, erhält als Ausgleich eine höhere Rente. Der Aufschub ist für maximal fünf Jahre möglich. Ein Rentenabruf ist nach Ablauf der Mindestdauer von einem Jahr jederzeit auf den Folgemonat möglich.

Auch eine Kombination von Vorbezug und Aufschub ist zulässig: Ein Teil der Rente kann vorbezogen, der verbleibende Teil aufgeschoben werden. Änderungen des gewählten Rentenanteils sind eingeschränkt möglich.

Anmeldung für die Altersrente im Referenzalter nach Vorbezug
Anmeldung Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
Abruf oder Teilabruf der Altersrente nach Aufschub
Formulare Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
Erhöhung des anteiligen Rentenvorbezugs
Formulare Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
3.04 - Flexibler Rentenbezug
Merkblätter Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

Aktuell sind keine Dokumente vorhanden.

Weiterarbeit nach Referenzalter

Wenn Sie nach dem Erreichen des Referenzalters weiterhin erwerbstätig bleiben, kann sich dies positiv auf Ihre Altersrente auswirken. Auf jene Einkommen, die den Rentnerfreibetrag übersteigen, werden weiterhin AHV-Beiträge erhoben – diese können zu einer Rentenerhöhung führen. Der Rentnerfreibetrag ist freiwillig. Zudem können unter bestimmten Voraussetzungen Beitragslücken aus früheren Jahren durch AHV-Beiträge, die Sie nach dem Referenzalter leisten, nachträglich ganz oder teilweise geschlossen werden. Eine Erwerbstätigkeit ist auch dann möglich, wenn Sie bereits eine Altersrente beziehen.

Hinweis: Die Neuberechnung der Altersrente bei Weiterarbeit nach dem Referenzalter ist nur einmalig möglich.

3.08 - Neuberechnung der Altersrente nach dem Referenzalter
Merkblätter Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
Antrag für die einmalige Neuberechnung der Altersrente nach dem Referenzalter
Formulare Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

Aktuell sind keine Dokumente vorhanden.