Vor der Altersrente
Es lohnt sich, sich frühzeitig mit dem Thema Altersrente auseinanderzusetzen. Wissen Sie beispielsweise, dass Sie sich für den AHV-Bezug anmelden müssen oder dass Sie Ihre Altersrente flexibel beziehen können? Hier finden Sie wichtige Informationen.
Ihr zukünftiger Rentenbetrag wird durch die Beitragsdauer und Ihr durchschnittliches Einkommen bestimmt. Die Altersrente wird für jede Person einzeln berechnet und ausbezahlt – auch bei Ehepaaren.
Beitragsdauer und Einkommen
In die Berechnung Ihrer Altersrente fliesst das Einkommen ein, das Sie zwischen dem 21. Lebensjahr und dem Rentenalter erzielt haben. Grundvoraussetzung für eine Vollrente sind 44 Beitragsjahre bei Männern und 43 Beitragsjahre bei Frauen. Für Frauen ab dem Jahrgang 1964 gilt die gleiche volle Beitragsdauer wie für Männer, d.h. 44 Jahre.
Erziehungsgutschriften
Wenn Sie Kinder grossgezogen haben, werden zusätzlich die Erziehungsgutschriften für die Zeit bis zum 16. Lebensjahr Ihrer Kinder zur Rente hinzugerechnet.
Altersrente für Ehepaare
Das AHV-Gesetz legt fest, dass ein Ehepaar gemeinsam höchstens CHF 3‘780 erhält. Dieser Betrag entspricht 150 Prozent der maximalen Einzelrenten. Die beiden Altersrenten werden in diesem Fall anteilsmässig gekürzt, d.h. plafoniert. Die Renten werden getrennt voneinander ausbezahlt.
Wie hoch wird Ihre Altersrente in etwa sein?
Sie können eine unverbindliche Berechnung erstellen, um eine provisorische Schätzung Ihrer zukünftigen Altersrente zu erhalten.
Sie können sich früher pensionieren lassen, sich für einen teilweisen früheren Rentenbezug entscheiden oder über das Referenzalter hinaus arbeiten – es stehen Ihnen verschiedene Szenarien offen. Es lohnt sich in jedem Fall, sich sorgfältig und frühzeitig damit auseinanderzusetzen, wann und wie Sie sich pensionieren lassen wollen. Sie müssen Ihre Ausgleichskasse zum Beispiel auch dann informieren, wenn Sie Ihre Pensionierung aufschieben.
Seit der AHV21 Reform liegt das Referenzalter bei Frauen und Männern bei 65 Jahren. Für die Übergangsjahrgänge gibt es seit 2025 eine schrittweise Erhöhung des Referenzalters.
| Jahrgang | Referenzalter |
|---|---|
| 1960 | 64 Jahre |
| 1961 | 64 Jahre + 3 Monate |
| 1962 | 64 Jahre + 6 Monate |
| 1963 | 64 Jahre + 9 Monate |
| 1964 | 65 Jahre |
Die Frauen der Übergangsjahrgänge 1961 bis 1969, die bis zum Erreichen des Referenzalters ihre Altersrente nicht vorbezogen haben, erhalten einen lebenslänglichen Rentenzuschlag. Die Höhe des Zuschlags ist vom Einkommen und vom Jahrgang der Frau abhängig.
Rentenvorbezug
Wenn Sie sich vor dem Referenzalter pensionieren lassen möchten oder wenn Sie Ihre Pension in Teilen bereits beziehen wollen, können Sie das bereits zwei Jahre vor dem Referenzalter tun.
Weiterarbeit nach dem Referenzalter
Sie können über das offizielle Referenzalter hinaus erwerbstätig sein und weiterhin AHV-Beträge einzahlen. So können Sie Ihre spätere Rente verbessern.
Ordentliche Pensionierung
Sie möchten sich ordentlich pensionieren lassen. Die AHV-Rente wird nicht automatisch bezahlt – melden Sie sich am besten drei bis vier Monate vor Ihrem 65. Geburtstag an. Frauen der Übergangsjahrgänge 1961 bis 1969: Bitte informieren Sie sich über Ihr Referenzalter.
Hinterlässt eine Person eine Ehegattin oder einen Ehegatten, minderjährige Kinder oder Kinder in Ausbildung, erhalten die Hinterbliebenen (Wittwen, Wittwer und Waisen) eine Rente. Allerdings sind Konkubinatspartnerinnen und -partner in der 1. Säule nicht abgesichert.
Noch etwas zu den AHV-Beiträgen: Die Beitragspflicht dauert bis zu dem Monat, in dem Sie Ihr Referenzalter erreichen. Auch ein Rentenvorbezug befreit Sie nicht von dieser Pflicht.
Während dem Rentenbezug
Sie haben sich bereits für die AHV-Rente angemeldet und erhalten jetzt monatlich Ihre Rente. Erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie für weitere finanzielle Unterstützung haben, wenn die AHV-Rente nicht ausreicht oder Sie beispielsweise pflegebedürftig sind.
Wenn Sie bei alltäglichen Verrichtungen dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind, können Sie einen Anspruch auf Hilflosenentschädigung geltend machen.
Benötigen Sie ein Hörgerät, Lupenbrillen, Prothesen, Rollstühle etc.? Die AHV beteiligt sich an spezifischen Hilfsmitteln.
Ergänzungsleistungen unterstützen Menschen, wenn AHV- oder IV-Rente nicht für das tägliche Leben ausreichen.
Änderungsmeldung
Es ist wichtig, dass Sie der Ausgleichskasse sämtliche persönliche Änderungen mitteilen. Diese können Einfluss auf Ihre AHV-Rente haben. Sie können uns eine Adressänderung und die Änderung der Auszahlungsadresse rasch und unkompliziert melden.