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Erwerbsersatz für Dienstleistende (EO)
Die Erwerbsersatzordnung (EO) kompensiert den Verdienstausfall für die Zeit, die eine Person im Militär- oder Zivildienst, im Zivilschutz oder J+S verbringt.
Der Vater des Kindes respektive das andere Elternteil bzw. die Partnerin der Mutter hat unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf den 14-tägigen Urlaub für den andern Elternteil.