Über Uns

Sozialversicherungszentrum Thurgau

St. Gallerstrasse 11

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8501 Frauenfeld

Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜL)

Der Verlust eines geliebten Menschen hat auch Auswirkungen auf die Sozialversicherungen. Unsere Fachpersonen nehmen Ihre Meldung entgegen und können Sie beraten. Hier finden Sie zudem weiterführende Informationen. Die Hinterlassenen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Hinterlassenenrente beziehen.

Witwen, Witwer und Waisen erhalten nach dem Tod der Ehepartnerin, des Ehepartners oder des Elternteils eine Hinterlassenenrente.

Damit niemand in finanzielle Not gerät, können Ergänzungsleistungen (EL) oder individuelle Prämienverbilligungen geprüft werden.

Falls die oder der Verstorbene noch im Besitz von Hilfsmitteln ist, welche von der Invalidenversicherung leihweise abgegeben wurden, setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Fachperson der Invalidenversicherung in Verbindung.

Wenn Sie als Witwe oder Witwer keiner Erwerbstätigkeit nachgehen und bislang von der Beitragspflicht befreit waren, müssen Sie nach dem Tod der erwerbstätigen Partnerin oder des Partners AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person entrichten.