Witwen, Witwer und Waisen erhalten nach dem Tod der Ehepartnerin, des Ehepartners oder des Elternteils eine Hinterlassenenrente.
Damit niemand in finanzielle Not gerät, können Ergänzungsleistungen (EL) oder individuelle Prämienverbilligungen geprüft werden.
Falls die oder der Verstorbene noch im Besitz von Hilfsmitteln ist, welche von der Invalidenversicherung leihweise abgegeben wurden, setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Fachperson der Invalidenversicherung in Verbindung.
Wenn Sie als Witwe oder Witwer keiner Erwerbstätigkeit nachgehen und bislang von der Beitragspflicht befreit waren, müssen Sie nach dem Tod der erwerbstätigen Partnerin oder des Partners AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person entrichten.