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Sozialversicherungszentrum Thurgau

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Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜL)

Eltern von schwer erkrankten oder verunfallten Kindern haben Anspruch auf einen 14-wöchigen Betreuungsurlaub.

Betreuungsentschädigung kurz erklärt

Der Betreuungsurlaub gibt den Eltern die Zeit, sich um ihr schwer erkranktes Kind zu kümmern. Die Betreuungs­entschädigung beträgt 80 Prozent des letzten AHV-pflichtigen Lohnes und ist an bestimmte Voraus­setzungen gebunden, die kumulativ zu erfüllen sind.

Betreuungs­entschädigung setzt eine schwere gesund­heitliche Beeinträchtigung eines Kindes unter 18 Jahren voraus. Sie liegt vor, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind, wenn:

  • sich sein körperlicher oder psychischer Zustand entscheidend verändert hat;
  • der Verlauf oder der Ausgang der Veränderung schwer vor­her­sehbar ist oder wenn eine bleibende oder zu­nehmende Beein­trächtigung oder gar der Tod zu befürchten ist;
  • ein erhöhter Bedarf an Betreuung durch die Eltern besteht;
  • und mindestens ein Elternteil die Erwerbs­tätigkeit für die Betreuung des Kindes unter­brechen

Ablauf

Anspruchsberechtigt sind Eltern, die Erwerbstätigkeit für die Betreuung des gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes unterbrechen müssen. Auch Stief- oder Pflegeeltern können unter gewissen Umständen einen Anspruch geltend machen.

Der Zuspruch ist weiters gebunden an die Erfüllung einer der folgenden Voraussetzungen an den Elternteil:

  • erwerbstätig als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer,
  • selbststständig erwerbend,
  • erwerbstätig im Betrieb des Ehepartnerin oder -partners, der Konkubinatspartnerin oder -partners oder der Familie (Barlohn)
  • arbeitslos mit Taggeld der Arbeitslosenversicherung.
  • wegen Krankheit, Unfall oder Invalidität arbeitsunfähig mit Bezug von Taggeldleistungen einer Sozial- oder Privatversicherung
  • in einem gültigen Arbeitsverhältnis, aber ohne Lohnfortzahlung oder Taggeldleistung, weil der Anspruch ausgeschöpft ist.

Bei Anspruch lassen sich die 98 Taggelder innerhalb einer Rahmenfrist von 18 Monaten beziehen, entweder zusammenhängend oder tageweise. Die Rahmenfrist beginnt an dem Tag, für den der erste Elternteil ein Taggeld erhält. Der Anspruch endet, wenn die 98 Taggelder bezogen sind, spätestens am Ende der Rahmenfrist. Der Anspruch endet vorzeitig, wenn das Kind nicht mehr gesundheitlich schwer beeinträchtigt ist.

Die Entschädigung ist ein Taggeld in Höhe von 80 Prozent des vor dem Unterbruch erzielten durchschnittlichen AHV-pflichtigen Einkommens, höchstens CHF 220 pro Tag. Das Maximum ist erreicht bei einem Monatseinkommen von CHF 8250 oder einem Jahreseinkommen von CHF 99'000 (jeweils brutto).

Die Ausgleichskasse berechnet das Taggeld für jedes Elternteil separat.

Die Ausgleichskasse zahlt die Entschädigung für die bezogenen Urlaubstage jeweils im darauffolgenden Monat aus.

Haben die Eltern während des Betreuungsurlaubs weiterhin Lohn erhalten, geht die Entschädigung an die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber.

Anmeldung

Der Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber reicht die Anmeldung der Ausgleichskasse ein und teilt ihr in monatlichen Folgemeldungen mit, wie viele Urlaubstage bezogen worden sind. Das gleiche Vorgehen gilt für Angestellte, die zugleich selbständig erwerbend sind.

Sie können sich hier für die Betreuungsentschädigung (BUE) online anmelden.

Anmeldung - Erwerbsersatz / Entschädigungen

weitere Formulare

Erstmalige Anmeldung Betreuungsentschädigung
Anmeldung Betreuungsentschädigung (BUE), Erwerbsersatz / Entschädigungen
Folgemeldung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers
Formulare Betreuungsentschädigung (BUE), Erwerbsersatz / Entschädigungen
Ergänzungsblatt zur Anmeldung bei mehreren Arbeitgebenden
Anmeldung Betreuungsentschädigung (BUE), Erwerbsersatz / Entschädigungen

Aktuell sind keine Dokumente vorhanden.

Sie reichen die Anmeldung ihrer Ausgleichskasse ein und teilen ihr in monatlichen Folgemeldungen mit, wie viele Urlaubstage sie bezogen haben.

Sie können sich hier für die Betreuungsentschädigung (BUE) online anmelden.

Anmeldung - Erwerbsersatz / Entschädigungen

weitere Formulare

Erstmalige Anmeldung Betreuungsentschädigung
Anmeldung Betreuungsentschädigung (BUE), Erwerbsersatz / Entschädigungen
Folgemeldung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers
Formulare Betreuungsentschädigung (BUE), Erwerbsersatz / Entschädigungen
Ergänzungsblatt zur Anmeldung bei mehreren Arbeitgebenden
Anmeldung Betreuungsentschädigung (BUE), Erwerbsersatz / Entschädigungen

Aktuell sind keine Dokumente vorhanden.

Die Anmeldung wird über Ihre letzte Arbeitgeberin/Ihren letzten Arbeitgeber vor der Arbeitslosigkeit der zuständigen Ausgleichskasse eingereicht. Auch teilt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber in den monatlichen Folgemeldungen mit, wie viele Urlaubstage bezogen wurden.

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