Über Uns

Sozialversicherungszentrum Thurgau

St. Gallerstrasse 11

Postfach

8501 Frauenfeld

Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜL)

AHV-Rentnerinnen und -Rentner mit Wohnsitz in der Schweiz haben Anspruch auf Hilfsmittel der AHV.

Hilfsmittel der AHV kurz erklärt

Anspruch auf Leistungen für Hilfsmittel zu Lasten der AHV haben in der Schweiz wohnhafte Personen, welche das AHV-Referenzalter erreicht haben, die ganze AHV-Rente vorbeziehen oder Ergänzungsleistungen beziehen.

Der Anspruch beschränkt sich ausschliesslich auf die in der Liste der Hilfsmittel der AHV. Die AHV leistet ein Kostenbeitrag an das Hilfsmittel oder es wird eine Pauschale vergütet.

Hilfsmittel-Beratung (SAHB)

Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft Hilfsmittelberatung (SAHB) mit Sitz in St. Gallen, Brüttisellen und weiteren Standorten berät Sie unabhängig rund um das Thema Hilfsmittel. Bei komplexeren Hilfsmittel Beschaffungen empfehlen wir eine Beratung durch die SAHB.

Die SAHB bietet auch die Möglichkeit Hilfsmittel auszuprobieren in der schweizweit grössten Ausstellung für Hilfsmittel in den Bereichen Mobilität, hindernisfreies Wohnen, elektronische Hilfen oder Therapiegeräte für körperlich eingeschränkte Menschen.

Anmeldung

Anmeldung: Hilfsmittel der AHV
Anmeldung Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Hilfsmittel (AHV/IV)

Aktuell sind keine Dokumente vorhanden.

IV Rechnungsportal

Rechnungen für bereits bezahlte Hilfsmittel können nach Erhalt der Kostengutsprachen via dem IV Rechnungsportal eingereicht werden.

Merkblätter

3.02 - Hilfsmittel der AHV
Merkblätter Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Hilfsmittel (AHV/IV)
3.07 - Hörgeräte der AHV
Merkblätter Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
Informationen, Listen und Formulare zum Thema Hörgerät
weitere Informationen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

Aktuell sind keine Dokumente vorhanden.

Häufig gestellte Fragen

Bei der ersten Anmeldung für Hilfsmittel der AHV müssen Sie das Anmeldeformular ausfüllen. Sie können es online oder per Post bei der IV Stelle ihres Wohnkantons einreichen.

((Link)) Anmeldeformular Hilfsmittel der AHV

Wurden Ihnen Hilfsmittel von der IV zugesprochen, erhalten Sie diese weiterhin in gleichem Umfang (im Rahmen der Besitzstandsgarantie), wenn Sie eine Altersrente beziehen. Dies gilt, solange Sie die Voraussetzungen der IV weiterhin erfüllen.

Die Liste der Hilfsmittel der AHV umfasst die folgenden Hilfsmittel:

  • Orthopädische Serien- /Massschuhe
  • Gesichtsepithesen
  • Perücken
  • Hörgeräte
  • Sprechhilfegeräte
  • Lupenbrillen/Lesegeräte
  • Rollstühle

Die AHV leistet ein Kostenbeitrag von 75% (oder das maximal Beitragslimit) an das Hilfsmittel oder es wird eine Pauschale vergütet.

Nein. Es muss eine voraussehbare Verwendungsdauer von mindestens 1 Jahr angenommen werden können. Eine vorübergehende Behinderung schliesst die Abgabe von Hilfsmitteln der AHV aus.

Die Hilfsmittel beziehen Sie beim Lieferant Ihrer Wahl (im Fall von orthopädischen Serien- oder Massschuhen oder der Rollstuhl-Spezialversorgung muss ein Vertragslieferant gewählt werden). Nach Erhalt der Kostengutsprachen können Sie die Rechnungen via IV Rechnungsportal einreichen. Bei orthopädischen Serien- oder Massschuhen erfolgt die Rechnungstellung durch den Lieferanten.

Vertragslieferanten für Rollstuhl-Spezialversorgung und orthopädische Serien- oder Massschuhe:

((LINK)) Vertragslieferanten (Rollstuhl)

((LINK)) Vertragslieferanten (Schuhe)

Die Rechnung für das Hilfsmittel können Sie via Rechnungsportal einreichen. Die Auszahlung der Pauschale oder der Kostenbeitrags erfolgt innerhalb von 7 – 14 Tagen.

Es besteht Anspruch auf eine Rollstuhl-Spezialversorgung, wenn eine oder mehrere der folgenden Bedingungen erfüllt und ärztlich betätigt sind und die Fortbewegung mit einem einfachen Rollstuhl nicht möglich ist:

  • Körpergewicht über 120 kg
  • Körpergrösse über 185 cm oder unter 150 cm
  • freies Sitzen nicht möglich (z. B. fehlende Rumpfkontrolle)
  • Hemiplegie oder Hemiparese
  • Tetraplegie oder Tetraparese – Amputation/Kontrakturen

Die Versorgungen muss durch das IV Depot (SAHB) oder einen Vertragslieferanten erfolgen.