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Sozialversicherungszentrum Thurgau

St. Gallerstrasse 11

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8501 Frauenfeld

Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜL)

Sie haben eine Haushalts-, Putzhilfe oder eine Nanny eingestellt? Bereits kleine Löhne können bei der AHV versichert werden und tragen zur sozialen Sicherheit bei. Bei Anstellungen in Privathaushalten ist jede Entlöhnung beitragspflichtig. Hier finden Sie weiterführende Informationen.

Ausnahme bilden sogenannte Sackgeldjobs. Diese Sonderreglung gilt bis am 31.12. nach dem 25. Geburtstags der Arbeitnehmenden und für einen jährlichen Lohn von maximal CHF 750.

Besitzen oder verwalten Sie eine Liegenschaft, in der Hauswartinnen oder Hauswarte beschäftigt werden? Hier können Sie Ihr Personal anmelden.