Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind Sie für die Anmeldung der Angestellten verantwortlich. Die Anmeldung ist einfach und schnell erledigt.
Ausnahme bilden sogenannte Sackgeldjobs. Diese Sonderreglung gilt bis am 31.12. nach dem 25. Geburtstags der Arbeitnehmenden und für einen jährlichen Lohn von maximal CHF 750.
Besitzen oder verwalten Sie eine Liegenschaft, in der Hauswartinnen oder Hauswarte beschäftigt werden? Hier können Sie Ihr Personal anmelden.