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Sozialversicherungszentrum Thurgau

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8501 Frauenfeld

Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜL)

Die Frühintervention ist dazu da, gesundheitlich eingeschränkte, eingliederungsfähige Erwachsene, Jugendliche und junge Erwachsene rasch und unkompliziert zu unterstützen.

Frühintervention kurz erklärt

Die Frühinterventionsmassnahmen umfassen für Erwachsene Leistungen wie Anpassungen des Arbeitsplatzes, Coachings, Berufsberatung, Arbeitsvermittlung und Ausbildungskurse, um mit diesen eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu verhindern. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsene zielt die Frühinterventionen darauf ab, den Ausbildungsplatz zu erhalten. Schnelles Handeln ist bei der Frühintervention möglich, weil dafür die Anspruchsklärung auf lV-Leistungen noch nicht abgeschlossen sein muss. Auf Frühinterventionsmassnahmen besteht kein Rechtsanspruch und es besteht kein Anspruch auf Taggelder.

Ablauf

Nach der Anmeldung führen wir mit Ihnen ein erstes Gespräch und planen gemeinsam Massnahmen, die Ihre berufliche Eingliederung unterstützen. Die Frühintervention ist zeitlich begrenzt und dauert im Regelfall sechs Monate. Im Laufe der Frühinterventionsmassnahmen fällt (zumeist) der Entscheid, ob ein Anspruch auf Eingliederungsmassnahmen oder auf eine Rente besteht.

Anmeldung

Anmeldung für Erwachsene: Berufliche Integration/Rente
Anmeldung Invalidenversicherung (IV)
Anmeldung für Minderjährige: Medizinische Massnahmen, Berufliche Massnahmen und Hilfsmittel
Anmeldung Hilfsmittel (AHV/IV), Invalidenversicherung (IV)

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Dokumente

4.12 - Eingliederungsorientierte Beratung, Früherfassung
Merkblätter Invalidenversicherung (IV)

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