Dienstleistende erhalten von den Rechnungsführenden oder der Vollzugsstelle für jeden Dienst eine EO-Anmeldung. Leiten Sie diese Ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber weiter. Studierende ab 21 Jahren senden die EO-Anmeldung an die kantonale Ausgleichskasse des Studienortes. Nichterwerbstätige Personen reichen die EO-Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse des Wohnsitzkantons ein.