Auch ohne Erwerbsarbeit sind Sie bei der AHV versichert und entrichten Beiträge. Beziehen Sie Taggelder, werden mit Ihnen die AHV-Beiträge direkt entrichtet. Wenn Sie keine Arbeitslosenentschädigung mehr erhalten, bezahlen Sie AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person. Die Beitragspflicht endet erst mit dem Erreichen des Referenzalters. Das gilt auch für Personen, die sich frühpensionieren lassen. Keine Beiträge als Nichterwerbstätige oder Nichterwerbstätiger bezahlen Sie, wenn Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner erwerbstätig ist und jährlich AHV-Beiträge in der Höhe von mindestens CHF 1'060 entrichtet. Dies gilt auch für eingetragene Partnerschaften, jedoch nicht für Konkubinatspartnerinnen und -partner.
Sie können unter Umständen Individuelle Prämienverbilligung für die obligatorische Krankenversicherung beziehen, wenn Sie in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben.
Die Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose tragen zu Ihrer Existenzsicherung bei, wenn Sie kurz vor dem Rentenalter von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden.