Über Uns

Sozialversicherungszentrum Thurgau

St. Gallerstrasse 11

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8501 Frauenfeld

Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜL)

Pflegefinanzierung kurz erklärt

Seit dem 1. Januar 2011 leistet die obligatorische Krankenpflegeversicherung einen schweizweit einheitlichen Betrag an die Pflegekosten im Pflegeheim. Die Bewohnenden zahlen selbst nur einen begrenzten Anteil der Pflegekosten. Die restlichen Pflegekosten werden vom Kanton und den Gemeinden finanziert. Die Kosten für Betreuung und Aufenthalt bezahlen die Bewohnenden selbst oder werden über die Ergänzungsleistungen bezahlt.

Voraussetzungen für einen Anspruch

  • Der zivilrechtliche Wohnsitz der Person war vor dem Heimeintritt im Kanton Thurgau
  • Die Person wohnt in einem anerkannten kantonalen Pflegeheim
  • Die Person ist bei einer vom Bund anerkannten Schweizerischen Krankenkasse versichert
  • Die Pflegestufe ist mindestens 2
  • Der Aufenthalt ist stationär

Pflegefinanzierung

Es werden die reinen Pflegekosten berücksichtigt. Pensionskosten, Betreuungskosten und übrige Kosten (wie beispielsweise private Ausgaben) werden nicht von der Pflegefinanzierung abgedeckt.

Ausserkantonale Heimaufenthalte

Der Kanton Thurgau übernimmt maximal die Normkostenbeiträge des Kantons Thurgau. Bei einem ausserkantonalen Heimeintritt kann es daher zu ungedeckten Pflegekosten kommen und der Eigenanteil an den Pflegekosten kann sich erhöhen.

Anmeldung

Bitte reichen Sie das ausgefüllte und unterzeichnete Formular "Anmeldung zur Pflegefinanzierung" über die AHV-Gemeindezweigstelle ein. Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistung (EL) müssen sich nicht separat für den Bezug der Pflegebeiträge anmelden. Die EL-Anmeldung gilt als Anmeldung zur Pflegefinanzierung. Das Anmeldeformular finden Sie hier auf unserer Webseite oder auf der AHV-Gemeindezweigstelle.

Anmeldung zur Pflegefinanzierung
Anmeldung Pflegefinanzierung (PF)

Aktuell sind keine Dokumente vorhanden.

Auszahlung

Bitte reichen Sie für die monatliche Rückerstattung des Kantonsbeitrages an die Pflegekosten die detaillierten Heimrechnungen per Post oder per E-Mail in PDF-Format dem Sozialversicherungszentrum Thurgau ein. E-Mail-Adresse: kvg@svztg.ch.

Die Auszahlung erfolgt auf das Konto der versicherten Person. Die Bearbeitungsfrist beträgt vier bis sechs Wochen.

Dokumente

Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau
Merkblätter Pflegefinanzierung (PF)
Anmeldung zur Pflegefinanzierung
Anmeldung Pflegefinanzierung (PF)
Vollmacht / Ermächtigung
Formulare Allgemeine Verwaltungsformulare, Pflegefinanzierung (PF)
Gesuch um Direktzahlung von Tagestaxen und Restfinanzierung bei Aufenthalt in einem Hospiz
Formulare Pflegefinanzierung (PF)

Aktuell sind keine Dokumente vorhanden.