Beitragssätze der Familienausgleichskasse werden per 01.01.2026 gesenkt
Ab dem 1. Januar 2026 sinken die Beiträge an die kantonale Familienausgleichskasse.
Ab dem 1. Januar 2026 sinken die Beiträge an die kantonale Familienausgleichskasse.
Die Beiträge der Selbständigerwerbenden, Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht beitragspflichtiger Arbeitgeber betragen neu 1.4% des AHV-pflichtigen Einkommens (bisher 1.5%). Der Beitragssatz für Nichterwerbstätige wird per 1. Januar 2026 von aktuell 29.9% auf 27.2% reduziert.