EO-Digitalisierung
Dies gilt für Dienstleistende:
- in der Armee
- im Zivildienst
- im Zivilschutz
- für Teilnehmende an Leiterkursen bei Jugend und Sport (J&S) und der Jungschützen.
Die Mutterschaftsentschädigung oder die Entschädigung des andern Elternteils, sind von dieser Änderung nicht betroffen. Für diese Leistungen bleibt das bisherige Verfahren bestehen.
Die schrittweise Einführung der digitalen EO-Anmeldung startet im Februar 2026 mit den J&S-Kursen und endet voraussichtlich im Jahr 2027 mit den Militärdiensten.
Die Dienstleistenden reichen ihre EO-Anmeldung künftig selbst über das neu geschaffene EO-Portal ein. Damit Ihre Mitarbeitenden dabei das richtige Unternehmen auswählen, bitten wir Sie, ihnen die UID-Nummer Ihres Unternehmens mitzuteilen.
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber erhalten Sie nach der Anmeldung von der zuständigen Ausgleichskasse eine Anfrage zu den erforderlichen Lohndaten. Sie erhalten diese per AHVeasy oder per Brief.
Sobald die Lohndaten vollständig vorliegen, prüft die Ausgleichskasse den Anspruch auf Erwerbsersatz und zahlt die Erwerbsausfallentschädigung wie gewohnt aus.
Zur automatisierten Übermittlung der Lohn- und Leistungsdaten wird der neue Standard EO-Swissdec eingeführt. Er ermöglicht Ihnen die Angaben direkt aus Ihrer Lohnbuchhaltung an AHVeasy zu übermitteln. Wir sind ab Juli 2026 produktiv bereit. Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig mit Ihrem ERP-Hersteller Kontakt aufzunehmen, um die Umsetzung abzuklären.
Nach Abschluss Ihres Dienstes oder nach einer Abrechnungsperiode werden Sie von Ihrer Dienstorganisation per SMS oder E-Mail aufgefordert, sich im neuen EO-Portal anzumelden. Über dieses Portal wird Ihre EO-Anmeldung vollständig digital erfasst.
Sobald Sie alle Angaben hinterlegt haben, wird Ihre EO-Anmeldung an die zuständige Ausgleichskasse übermittelt. Die Ausgleichskasse holt anschliessend Ihre Lohndaten bei Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber ein, prüft den Anspruch und zahlt danach die Erwerbsausfallentschädigung wie gewohnt aus.
Solange sich Ihre Dienstorganisation noch nicht in der Einführungsphase befindet, erhalten Sie wie üblich die EO-Anmeldung auf Papier. Diese leiten Sie wie gewohnt an Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihren Arbeitgeber weiter.